
Antrag auf Investitionsprämie ist nur noch bis 28. Februar 2021 möglich!
Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen Zuschuss für Anlagegüter und immaterielles, wie zum Beispiel Software.
Die „Ersten Maßnahmen“ müssen im Zeitraum vom 1.8.2020 bis zum 31. Mai 2021 gesetzt werden.
ALS „ERSTEN MAßNAHME“ KANN EINER DER FOLGENDEN PUNKTE GELTEN:
- Bestellung
- Kaufvertrag
- Lieferung
- der Beginn von Leistungen
- Anzahlung
- Zahlung
- Rechnung
- Baubeginn und
- Wenn eine behördlichen Genehmigung, in Bezug auf einen der obigen Punkte, vor dem 31.10.2020 beantragt wurde.Unverbindlichere Schritte, wie Planungsleistungen, Finanzierungsgespräche und Finanzierungsanträge bzw. -zusagen zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.
HÖHE DER INVESTITONSPRÄMIE
Die Prämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Wird die Investition jedoch in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-science getätigt, verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%.
FÖRDERUNGSGEGENSTAND
Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.
Dazu zählen aktivierungspflichtige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens, die im Anlagevermögen bzw. Anlagenverzeichnis noch nicht aktiviert waren.
Auch gebrauchte Güter kommen in Frage. Sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen bzw. im Konzern handelt.
Wenn wir die Investitionsprämie für Sie beantragen sollten, dann bitten wir um sofortige Übermittlung der Investitionsmaßnahmen.
Hierzu zählen:
die Belege, die ersten Maßnahmen und alle Informationen zur geplanten Investitionsmaßnahme.
Für nähere Auskünfte können Sie sich gerne bei uns melden und wir beraten Sie gerne.
Bundesministerium – Digitalistierung und Wirtschaftsstandort
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