Beantragungsfrist für den November Lockdown-Umsatzersatz
Die Beantragungsfrist des Umsatzersatzes für den November Umsatzersatz, der betroffenen Branchen, gilt nur noch bis 15.12.2020.
Zur Beantragung benötigen sie einen Finanzonline Zugang oder eine Spezialvollmacht (bei ihrem Buchhalter).
Zudem benötigen sie die Branchenklassifizierung.
Bei allen ihren Fragen, nicht nur den Umsatzsatz bereffend, beraten wir sie gerne!
Schreiben sie uns eine Mail unter: aichberger@buchhalterin.at oder rufen sie uns an.
Hier erfahren sie noch mehr: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Bei grundleden Fragen zum Umsatzersatz: Fragen zu Thema
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