Umsatzersatz November 2020

von Dez 6, 2020

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Beantragungsfrist für den November Lockdown-Umsatzersatz

 

Die Beantragungsfrist des Umsatzersatzes für den November Umsatzersatz, der betroffenen Branchen, gilt nur noch bis 15.12.2020.

Zur Beantragung benötigen sie einen Finanzonline Zugang oder eine Spezialvollmacht (bei ihrem Buchhalter).

Zudem benötigen sie die Branchenklassifizierung.

Bei allen ihren Fragen, nicht nur den Umsatzsatz bereffend, beraten wir sie gerne!

Schreiben sie uns eine Mail unter: aichberger@buchhalterin.at oder rufen sie uns an.

Hier erfahren sie noch mehr: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html

Bei grundleden Fragen zum Umsatzersatz: Fragen zu Thema

Wenn sie an weiteren Leistungen interessiert sind klicken sie hier: Leistungen

 

Umsatzersatz
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